Inhalt

Ersatzmitglied Steuerkommission; Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; Anmeldeverfahren

1. Oktober 2020
Beat Schär hat infolge Wegzug seinen Rücktritt aus der Steuerkommission per 31. Dezember 2020 eingereicht. Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl auf den 7. März 2021 festgelegt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Hausen AG zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Hausen AG bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag (d.h. bis am 22. Januar 2021, 12.00 Uhr), einzureichen. Das erforderliche Formular kann in der Gemeindekanzlei Hausen AG bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde Hausen AG heruntergeladen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Hausen wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).


GEMEINDERAT HAUSEN AG

Zugehörige Objekte

Name
Anmeldeformular_Ersatzwahl_Steuerkommission_1._Wahlgang.pdf Download 0 Anmeldeformular_Ersatzwahl_Steuerkommission_1._Wahlgang.pdf