Inhalt

Gemeindeversammlungen

Einwohnergemeinde
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Einwohnergemeinde. Sie wird aus allen in der Gemeinde Hausen AG wohnhaften Stimmberechtigten gebildet. In der Regel tagt die Einwohnergemeindeversammlung jeweils im Sommer (Rechnungsgemeinde) und im Herbst (Budgetgemeinde)

Ortsbürgergemeinde
Die Ortsbürgergemeindeversammlung ist das oberste Organ der Ortsbürgergemeinde. Sie wird aus allen in der Gemeinde Hausen AG wohnhaften stimmberechtigten Ortsbürgern gebildet. Die Ortsbürgergemeindeversammlung findet in der Regel jeweils im Sommer (Rechnungsgemeinde) und im Herbst (Budgetgemeinde) anschliessend zur Einwohnergemeindeversammlung statt.

Ort

Gemeindesaal
5212 Hausen AG

Aufgaben

Einwohnergemeinde
Die StimmbürgerInnen haben die Möglichkeit über Voranschlag, Steuerfuss, Rechnung, Verpflichtungskredite und weitere Sachgeschäfte zu beschliessen. Weitere Aufgaben und Befugnisse werden in § 20 des Gemeindegesetzes abschliessend aufgezählt.


Ortsbürgergemeinde
Die StimmbürgerInnen haben die Möglichkeit über Voranschlag, Rechnung und weitere Sachgeschäfte zu beschliessen. Weitere Aufgaben und Befugnisse werden in § 7 und 8 des Ortsbürgergesetzes abschliessend aufgezählt.

Voraussetzungen

Stimmberechtigt an der Einwohnergemeindeversammlung sind alle in Hausen AG wohnhaften Schweizer Bürger und Bürgerinnen, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.

Stimmberechtigt an der Ortsbürgergemeindeversammlung sind alle Einwohner und Einwohnerinnen von Hausen AG, welche das 18. Altersjahr vollendet haben, nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind und die das Ortsbürgerrecht von Hausen AG besitzen.

Gäste sind jederzeit herzlich willkommen.

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