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Politische Informationen

Grundlagen

Für das Gemeinwohl einsetzen...
"Wer an den Dingen seiner Gemeinde nicht Anteil nimmt, ist kein stiller, sondern ein schlechter Bürger."
Perikles (ca. 500-429 v.Chr.)

Hausen AG darf sich auf seine aktiven Bürgerinnen und Bürger verlassen, wenn es darum geht, sich für das Gemeinwohl zu engangieren. Dank dieser Offenheit ist es immer wieder gelungen, die öffentlichen Ämter mit kompetenten Persönlichkeiten zu besetzen. Mit ihrem Einsatz tragen viele Einwohnerinnen und Einwohner mit zu einer guten Entwicklung der Gemeinde bei.

Auch die politischen Parteien sind in Hausen traditionell stark und gut in der Bevölkerung verankert. Sie sind wichtige Ansprechpartner der Behörden und helfen mit, die Gemeinde vorwärts zu bringen.

Wer keine politische Funktion wahrnimmt, kann sich an der Gemeindeversammlung aktiv am Gemeindegeschehen beteiligen. Diese findet in der Gemeinde Hausen mindestens halbjährlich statt, um Rechnung und Budget zu verabschieden und über zahlreiche andere Geschäfte zu befinden.

Die Organe der Gemeinde Hausen:

Das höchste Politische Organ ist die Gemeindeversammlung (Legislative). Die Gemeindeversammlung fasst ihre Beschlüsse auf Antrag des Gemeinderates, ordentlicherweise durch offenes Handmehr.

Die ausführende Behörde ist der Gemeinderat (Exekutive). Seine fünf Mitglieder werden alle vier Jahre nach dem Majorz-Wahlverfahren durch Stimmabgabe an der Urne gewählt. Der Gemeindeschreiber ist der Leiter der Gemeindeverwaltung und hat beratende Stimme im Gemeinderat.

Die richterliche Gewalt auf Gemeindeebene hält der Friedensrichter (Judikative) inne. Dieser vermittelt bei zivilrechtlichen Streitfragen. Er wird durch das Volk gewählt.

Die gemeinderätlichen Kommissionen unterstützen den Gemeinderat bei seiner vielfältigen Tätigkeit. Sie erarbeiten Grundlagen für die Beschlüsse des Gemeinderates, bearbeiten Vernehmlassungen und stellen Antrag an den Gemeinderat.

Nebst den ständigen Kommissionen werden immer wieder Arbeitsgruppen mit befristeten, klar umrissenen Aufträgen eingesetzt.

Vom Volk werden folgende Behörden mit eigenen Entscheidungsbefugnissen gewählt:
Finanzkommission
Steuerkommission
Stimmenzähler