Inhalt

Steuerfussentwicklung

Steuerfussentwicklung

1993 – 2001: 110 %

Budget 2002: 106 % (-4 %)

Budget 2008: 103 % (-3 %)

Budget 2009: 100 % (-3 %)

Budget 2013: 97 % (-3 %)

2013 – 2019: Investitionsintensive Jahre
Die Gemeinde Hausen investierte in den Jahren 2013 - 2019 rund CHF 25.1 Mio. in die Infrastruktur; davon beanspruchte der Erweiterungsbau des Lindhofschulhauses sowie die Doppel-Mehrzweckhalle inkl. Gemeindesaal rund CHF 21.1 Mio. Durch die Neuregelung des Finanzausgleichs wurde die Gemeinde Hausen AG seit dem Jahr 2018 zusätzlich mit jährlichen Abgaben belastet.

Budget 2018: neuer Steuerfuss: 99 % (+5 %)
Da das Volk die optimierte Aufgabenteilung und den neuen Finanzausgleich am 12. Februar 2017 angenommen hatte, wurde als eine Konsequenz daraus der Steuerfuss der Gemeinden um 3 Prozent gesenkt und der Steuerfuss des Kantons um 3 Prozent angehoben. 
Die Gemeindeversammlung vom 23. November 2017 hatte aufgrund der vorgenannten finanziellen Belastungen (Investitionen und neuer Finanzausgleich) einer Steuerfusserhöhung um 5 Prozent auf neu 99 Prozent zugestimmt; Basis: 94 Prozent (97 Prozent minus 3 Prozent Steuerfussabtausch mit Kanton).

Budget 2021: neuer Steuerfuss: 105 % (+6 %)
Die progressive Entwicklung einiger gebundenen Kosten in den vier Jahren zuvor sowie die Mindereinnahmen beim Fiskalertrag in den Jahren 2019 und 2020 liessen für eine finanzpolitische Korrektur (Steuerfusserhöhung um 6 % auf 105 %) keinen weiteren Aufschub zu. Ziel war es, ab dem Budget 2022 das Ergebnis in der Erfolgsrechnung weiter zu verbessern. 

Budget 2023: neuer Steuerfuss: 110 % (+5 %)
Trotz guter Prognosen für das Rechnungsjahr 2022 (a. o. Sondersteuererträge) basiert das Budget 2023 auf einem um 5 % erhöhten Steuerfuss von 110 %; dies generiert Steuermehrerträge von rund CHF 417‘000. Für das Rechnungsjahr 2023 wird damit ein Ertragsüberschuss von CHF 127‘200 erwartet. Gründe für die Steuerfusserhöhung zeigen sich sowohl auf der Ertrags- als auch auf der Aufwandseite:

  • Tiefere Steuereinnahmen, Auswirkung Finanzausgleich
    o    Seit 2021: Die Gemeinde Hausen AG hat in den letzten Jahren an Steuerkraft verloren.
    o    Seit 2022: Die im Frühjahr angenommene Revision des Steuergesetzes mit tieferen Steuererträgen bei den natürlichen und juristischen Personen wirkt sich negativ auf das Hausener Gemeindebudget aus. 
    o    Ab 2023: In der Berechnung zum Finanzausgleich 2023 ist ersichtlich, dass der Norm-steuerertrag pro Kopf CHF 265 unter dem kantonalen Mittelwert liegt und die Gemeinde Hausen AG deshalb einen höheren Beitrag zum Steuerkraftausgleich erhält. Hausen AG wird vom Finanzausgleichsbezahler zu einer –bezügergemeinde.
     
  • Höhere gebundene Kosten 
    o    Auf der Aufwandseite sind auch in den nächsten Jahren steigende Kosten bei den Volksschulen sowie im Sozial- und Gesundheitsbereich zu erwarten. Zudem sind Mittel für steigende Energie-kosten sowie für die Instandhaltung und Modernisierung der Schul-, Verwaltungs- und Verkehrsinfrastruktur notwendig. 
     
  • Nachhaltige Bewirtschaftung der Liegenschaften 
    o    Auf der Basis einer neu erarbeiteten Liegenschafts- und Werterhaltungsstrategie sollen die  gemeindeeigenen Liegenschaften zeitgemäss und energieeffizient unterhalten werden. Eine längere Lebensdauer einer Liegenschaft und damit optimalen Lebenszyklus-kosten wird mit einem zweckmässigen Gebäudeunterhalt und zeitgerechten Investitionen in die Instandsetzung erreicht. In der Folge können die zukünftigen Betriebskosten deutlich reduziert und die Erfolgsrechnung entlastet werden. Im Hinblick auf die angestrebte CO2-Neutralität gemäss Klimastrategie 2050 des Bundes sind in den nächsten Jahren die nicht erneuerbaren Energie- und Heizsysteme durch Zukunftsfähige zu ersetzen.

Planperiode, ab 2023: Den Abbau der Schulden konsequent vorantreiben
Oberstes Ziel des Gemeinderates ist die Senkung der Nettoschuld pro Einwohner von CHF 4'105 pro Einwohner (total CHF 15.3 Mio. per Ende 2021) unter den bekannten Richtwert von CHF 2’500 pro Einwohner (rund CHF 9.5 Mio.). Im aktualisierten Finanzplan soll dieses Ziel im Jahr 2031 erreicht werden. Ohne Steuerfusserhöhung in Kombination mit einer weiterhin strengen Ausgabendisziplin und einer Investitionspolitik, die eine zeitgemässe Entwicklung des Dorfes ermöglichen soll, lässt sich der Abbau der Verschuldung nicht wie geplant bewerkstelligen. Der Gemeinderat sieht sich in der Verantwortung zugunsten zukünftiger Generationen den Schuldenabbau voranzutreiben, weil…:

  • nur so der erforderliche finanzielle Spielraum für neue Investitionen in nachhaltige Projekte ermöglicht wird.
  • die aktuelle Situation es gut zeigt: Die nächste Krise kann jederzeit kommen. Die Pandemie ist am Abklingen und bereits folgt die nächste Krise. Können die Schulden nicht gesenkt werden, ist die Gemeinde Hausen AG stark exponiert, wenn die Zinsen nun wieder zu steigen beginnen. 
  • neben der Pandemie und der Ukrainekrise noch viele weitere Herausforderungen auf uns warten. Insbesondere die alternde Bevölkerung und der Klimawandel dürften die öffentlichen Finanzen längerfristig belasten.

 
Die vom Gemeinderat eingeleitete Leistungsprüfung wird weitergeführt und in verschiedenen Bereichen erweitert. Als Gemeinde, welche aufgrund einer unterdurchschnittlichen Steuerkraft ab dem Jahr 2023 Geld aus dem kantonalen Ressourcen- und Lastenausgleich bezieht, müssen die Leistungen soweit möglich reduziert werden, um die Finanzierung langfristig sichern zu können.

Der Gemeinderat verfolgt keine «Salamitaktik». Neben dem Budget 2023 wurde auch der Finanzplan 2024-2032 mit realistischen Beträgen aktualisiert. Ausserordentliche Sprünge in den gebundenen Kosten (übergeordnetes Recht) oder auch die Entwicklung der Steuerkraft können aber nach wie vor nur schwer prognostiziert werden.

Zugehörige Objekte

Bezeichnung Wert
Einwohnergemeinde 110 %
Christkatholisch 20 %
Evangelisch-Reformiert 18 %
Römisch-Katholisch 20 %
Bezeichnung Wert
Einwohnergemeinde 105 %
Christkatholisch 20 %
Evangelisch-Reformiert 18 %
Römisch-Katholisch 20 %
Bezeichnung Wert
Einwohnergemeinde 105 %
Christkatholisch 20 %
Evangelisch-Reformiert 18 %
Römisch-Katholisch 20 %
Bezeichnung Wert
Einwohnergemeinde 99 %
Kantonssteuer 112 %
Christkatholisch 20 %
Evangelisch-Reformiert 18 %
Römisch-Katholisch 20 %
Bezeichnung Wert
Einwohnergemeinde 99 %
Kantonssteuer 112 %
Christkatholisch 22 %
Evangelisch-Reformiert 18 %
Römisch-Katholisch 20 %