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Ortsbürgergemeindeversammlung
Ort
Gemeindesaal5212 Hausen AG
Informationen
- Voraussetzungen
Stimmberechtigt an der Ortsbürgergemeindeversammlung sind alle Einwohner und Einwohnerinnen von Hausen AG, welche das 18. Altersjahr vollendet haben, nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind und die das Ortsbürgerrecht von Hausen AG besitzen.
Gäste sind jederzeit herzlich willkommen.