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Adressauskünfte

Die Einwohnerdienste erteilt telefonische Auskünfte nur an Amststellen.

Alle anderen Adressanfragen sind schriftlich zusammen mit einem Interessensnachweis an die Einwohnerdienste zu richten.

Die Gebühr für die Adressauskunft beträgt CHF 20.00. Alle Adressauskünfte werden im Rahmen des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt.

Es dürfen keine Adressauskünfte für kommerzielle Zwecke erteilt werden.

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