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Provisorische Steuern 2026

24. September 2026

In diesen Tagen werden die Verfallsanzeigen der provisorischen Steuern 2026 versendet. Diese Verfallsanzeige ist keine Mahnung, sondern dient Ihrer Information. Sie zeigt Ihnen, welche Beträge Sie bereits bezahlt haben bzw. was Ihnen gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist bis am 31. Oktober zu bezahlen. Falls Sie die Steuern bis Ende Oktober nicht bezahlt haben, erhalten Sie im November eine Mahnung inkl. Mahngebühren und Betreibungsandrohung. Bleibt der Betrag bis Ende Dezember weiterhin offen, wird ab Mitte Januar 2027 die Betreibung eingeleitet.
Stimmt der Betrag der provisorischen Steuern nicht mit Ihrer tatsächlichen Einkommens- und Vermögenssituation überein (z. B. bei wesentlichen Veränderungen des Einkommens gegenüber dem Vorjahr), bitten wir Sie, sich umgehend mit dem Steueramt Hausen AG zwecks Anpassung der Rechnung in Verbindung zu setzen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuern fristgerecht zu bezahlen, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit der Abteilung Finanzen, damit gemeinsam eine Lösung gefunden werden kann. Alternativ können Sie den Online-Dienst auf der Webseite ag.ch «Ratenzahlung für Kantons- und Gemeindesteuern beantragen» nutzen. Vielen Dank für die bereits geleisteten Zahlungen und dafür, dass Sie die Kantons- und Gemeindesteuern 2026 fristgerecht begleichen.