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Ersatzmitglied Steuerkommission; Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; Anmeldeverfahren

3. Juni 2020
Corinne Ghenzi tritt aus persönlichen Gründen aus der Steuerkommission zurück. Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl auf den 27. September 2020 festgelegt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Hausen AG zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Hausen AG bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag (d.h. bis am 14. August 2020, 12.00 Uhr), einzureichen. Das erforderliche Formular kann in der Gemeindekanzlei Hausen AG bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde Hausen AG heruntergeladen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Hausen wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).


GEMEINDERAT HAUSEN AG

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