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Elternschaftsbeihilfe

Die Elternschaftsbeihilfe ermöglicht wirtschaftlich schwachen Eltern oder Elternteilen, ihr Kind während der ersten sechs Monate persönlich zu betreuen. Die Elternschaftsbeihilfe dient damit nicht nur dem Kindswohl, sondern soll als Massnahme der sozialen Prävention gleichzeitig Bedürftigkeit verhindern. Diese ist nicht rückerstattungspflichtig.
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Soziale Dienste (materielle Hilfe) 056 461 70 42 / 056 461 70 40 sozialedienste@hausen.swiss
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