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Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso
Leistet der unterhaltspflichtige Elternteil seine Alimentenzahlungen (Unterhalts- und Kinderalimente sowie Kinderzulagen) nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise, kann der Anspruch auf Vorschuss durch die Gemeinde Hausen geprüft und allenfalls ausbezahlt werden.
Mit folgendem Link, können Sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Bevorschussung der Alimenten nachlesen.
Anspruchsvoraussetzungen - Kanton Aargau
Auch das Alimenteninkasso wird auf Gesuch hin von der Gemeinde Hausen AG in Auftrag gegeben.
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziale Dienste (materielle Hilfe) | 056 461 70 42 / 056 461 70 40 | sozialedienste@hausen.swiss |
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