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Hecken, Sträucher und Bäume zurückschneiden

10. September 2026

Alle Anwohnerinnen und Anwohner an Strassen und öffentlichen Wegen werden aufgefordert, in den Strassenraum hineinragende Äste auf die lichte Höhe von mindestens 4,50 Meter über Strassen und 2,50 Meter über Gehwegen zurückzuschneiden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Pflanzungen, Grünhecken etc. an Einmündungen und Strassenabzweigungen zudem die freie Durchsicht in der Höhe zwischen 0,60 Meter bis 3 Metern gewährt bleiben. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzone mit einem Abstand von mindestens 2 Metern ab Fahrbahnrand zugelassen. Es wird auf § 109 Abs. 2 BauG, § 42 BauV und das Merkblatt «Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern» auf der Webseite hausen.swiss verwiesen.
Der Gemeinderat dankt allen Anwohnerinnen und Anwohnern für ihren Beitrag an die Verkehrssicherheit. Bei Fragen steht die Abteilung Bau und Planung gerne zur Verfügung (Telefon 056 461 70 48, E-Mail bau-planung@hausen.swiss).