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Leinenpflicht für Hunde vom 1. April bis zum 31. Juli
Mit dem Frühling beginnt im Wald die Zeit der jungen Tiere. Vom 1. April bis zum 31. Juli gilt daher eine gesetzliche Leinenpflicht für Hunde, sowohl im Wald als auch am Waldrand. Aus Rücksicht auf die Wildtiere und die bodenbrütenden Vögel bitten wir die Waldbesucherinnen und -besucher, auf den Waldwegen zu bleiben und den Wald tagsüber zu geniessen. In der Nacht und während der Dämmerung sind die Wildtiere besonders aktiv und sollten nicht gestört werden.