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Neue Messpflicht für kleinere Holzfeuerungen
Ab dem 1. Januar 2026 tritt im Kanton Aargau eine neue kantonale Weisung zur Kontrolle von Feuerungsanlagen in Kraft, die eine periodische Messpflicht für Holzheizungen bis 70 kW einführt (Kohlenmonoxid-Messung alle vier Jahre). Zudem sind bei Neuanlagen eine Abnahme mit Kohlenmonoxid- und Staubmessung durch eine Fachperson vorgeschrieben. Einzelraumfeuerungen (z.B. Cheminéeöfen) sind von der periodischen Messpflicht ausgenommen, jedoch bleibt die visuelle Kontrolle alle zwei Jahre bestehen. Die Messungen können durch den amtlichen Feuerungskontrolleur (Liki Therm GmbH, 5400 Baden) oder durch qualifiziertes Servicepersonal durchgeführt werden. Fragen zur neuen Weisung können an die Abteilung für Umwelt des Kantons Aargau gerichtet werden.