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Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung wie folgt veröffentlicht:
Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2025
- Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2025
- Einbürgerung von Rodriguez Terriquez, Nora Galilea
- Genehmigung Revision Gemeindevertrag über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern
- Genehmigung Verpflichtungskredit Erneuerung und Ausbau Cholerweg
- Genehmigung Verpflichtungskredit für die Sanierung des Mehrfamilienhauses Mitteldorfstrasse 3
- Genehmigung Festlegung Gemeinderatsbesoldung für die Amtsperiode 2026/2029
- Genehmigung Budget 2026 mit einem gleichbleibenden Steuerfuss von 110 %
- Verschiedenes
Überweisung an den Gemeinderat, dass dieser die Installation/Anschaffung einer Anlage zur Signalisation einer temporären Geschwindigkeitsreduktion prüfen soll. Konkret soll die Anlage es ermöglichen, dass von Montag bis Freitag vor Schulbeginn und nach Schulschluss vorübergehend auf der Hauptstrasse im Strassenabschnitt Post-Turnhalle nur mit Tempo 30 gefahren wird. Dem Stimmvolk sei dazu Bericht und Antrag zu unterbreiten.
Ortsbürgergemeindeversammlung vom 21. November 2025
- Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2025
- Wahl Stimmenzähler für die Amtsperiode 2026/2029
a) Wahl von Stefan Schaffner als Stimmenzähler
b) Wahl von Patrick Schatzmann als Stimmenzähler-Ersatzmitglied - Wahl der Finanzkommission der Einwohnergemeinde Hausen AG als zuständiges Organ für die Belangen der Ortsbürgergemeinde für die Amtsperiode 2026/2029
- Zustimmung Kompetenzerteilung an den Gemeinderat für Land-, Wald- und Liegenschaftskäufe sowie die Begründung und Aufhebung von Dienstbarkeiten, Grundlasten usw. und den Abschluss von Tauschverträgen für die Amtsperiode 2026/2029
- Genehmigung Budget 2026
Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung (ausser Traktandum 2) unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird.
Ablauf der Referendumsfrist: 5. Januar 2026
Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung sind abschliessend gefasst, da das
Beschlussquorum erreicht wurde.
5212 Hausen AG, 27. November 2025
GEMEINDERAT HAUSEN AG