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Fälligkeit Steuern / Mahngebühren

8. Oktober 2025

Die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2025 sind per 31. Oktober 2025 zu begleichen. Ab dem 1. November 2025 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5,0 % berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt und ziehen zusätzliche Mahngebühren mit sich (CHF 35.00). Besteht Ende 2025 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.

 

Ist eine vollständige Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2025 nicht möglich, wenden Sie sich bitte noch vor Ablauf der Zahlungsfrist an die Abteilung Finanzen (056 461 70 50). Auf diese Weise kann in der Regel eine Lösung gefunden und zusätzliche Mahngebühren vermieden werden.

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