Inhalt

Abteilung Steuern

Die Abteilung Steuern ist für folgendes zuständig:

  • Fristerstreckung
  • Prüfen der Steuererklärung und Vorbereitung der Veranlagung
  • Berechnung der Steuerbeträge
  • Protokoll der Steuerkommission
  • Eröffnung der Veranlagungsverfügung und des Einspracheentscheids
  • Anpassung der provisorische Rechnung
  • Grundstückgewinnsteuer
  • Erbschafts- und Schenkungssteuern
  • Allgemeine Informationen

Für das Bezahlen der Steuern ist die Abteilung Finanzen zuständig.

Kontakt

Abteilung Steuern
Hauptstrasse 29
5212 Hausen
Tel. 056 461 70 57
steuern@hausen.swiss

Öffnungszeiten

Montag 08.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 Uhr
Dienstag 08.30 - 11.30 | geschlossen (telefonisch erreichbar von 14.00 - 16.30 Uhr)
Mittwoch 08.30 - 11.30 | 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 07.00 - 11.30 | 14.00 - 16.30 Uhr
Freitag geschlossen


Termine ausserhalb der vorstehenden Öffnungszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden.

Personen

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