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Steuerkommission; stille Wahl
Da die Anzahl der Anmeldungen nach der Nachmeldefrist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht übertrifft, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) in stiller Wahl als gewählt erklärt:
- Krebs Adrian, geb. 1980, von Gerzensee BE, Stückstrasse 28
Gegen diesen Wahlbeschluss kann gemäss den §§ 66 und 68 GPR innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Wahlergebnisses eingeschrieben beim Regierungsrat des Kantons Aargau Beschwerde geführt werden.
GEMEINDERAT HAUSEN AG