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Mitglied Finanzkommission; Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren

16. November 2022

Rahel Erni tritt aus persönlichen Gründen aus der Finanzkommission zurück. Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl auf den 12. März 2023 festgelegt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Hausen AG zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Hausen AG bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag (d.h. bis am 26. Januar 2023, 12.00 Uhr), einzureichen.

Das erforderliche Formular kann in der Gemeindekanzlei Hausen AG bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde Hausen AG heruntergeladen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Hausen wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).