Inhalt

Häufige Fragen (FAQ)

Andere

Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden in der Gemeindekanzlei ausgestellt.

Unterschriftsbeglaubigungen

Folgende Punkte sind zu beachten:

Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis).
Die Unterschrift ist vor der beglaubigenden Person zu leisten.
Bitte unterschreiben Sie nicht im Voraus.

Beglaubigung von Kopien

Folgende Punkte sind zu beachten:

Wir bitten Sie, das Originaldokument mitzubringen.
Die Gemeindekanzlei wird bei Bedarf eine kostenpflichtige Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.
Für die Ausfertigung eines Erbenverzeichnisses wenden Sie sich an die Abteilung Steuern.

Im Todesfall ist über den Nachlass ein sogenanntes amtliches Inventar zu erstellen. Es werden folgende Inventararten unterschieden:

Normales Inventar

Basis für das normale Inventar bildet die Steuererklärung, sog. unterjährige Steuererklärung vom 1.1. bis zum Todestag.

Bei diesem Inventar wird weiter in sog. Pflicht- und Nichtpflichtfälle unterschieden. Die Unterscheidung ist wichtig für die Beurteilung, ob Erbschaftssteuern anfallen. Im Nichtpflichtfall sind nur Ehegatten und Kinder als gesetzliche Erben vorhanden. Sie haben keine Erbschaftssteuer zu entrichten.


Öffentliches Inventar

Es ist beim zuständigen Bezirksgericht zu verlangen. Es findet hier ein Rechnungsruf statt. Schuldner und Gläubiger haben in dieser Zeit Ihre Ansprüche auf dem Inveturamt anzumelden.

Das Inventar gibt den Erben die Möglichkeit zu beurteilen, ob das Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden soll.

Sicherungsinventar

Es wird vom Gericht angeordnet, z.B. wenn Nacherben eingesetzt sind. Das Sicherungsinventar kann aber auch von den Erben ebenfalls beim Bezirksgericht verlangt werden, z.B. wenn das Erbe noch nicht angetreten oder erst später verteilt wird.

Basis für dieses Inventar ist wiederum die unterjährige Steuererklärung.

Wer von Aktiven oder Passiven eines Erblassers Kenntnis hat, ist verpflichtet, dies der Inventurbehörde anzugeben.


Im Verkehr mit Behörden oder Banken müssen sich die Erben ausweisen können. Dazu dienen das Erbenverzeichnis oder die Erbbescheinigung.

Erbenverzeichnis

Es ist eine Aufstellung über alle gesetzlichen Erben. Jeder gesetzliche Erbe ist berechtigt ein solches Verzeichnis schriftlich oder telefonisch zu bestellen. Andere Personen können das Dokument nur in der Eigenschaft als Willensvollstrecker oder als Bevollmächtigte bestellen und haben sich entsprechend auszuweisen.


Erbbescheinigung

Diese ist beim Bezirksgericht Brugg, Hauptstrasse 60, 5200 Brugg, anzufordern.

Jeder gesetzliche Erbe ist berechtigt eine solche Erbbescheinigung schriftlich oder telefonisch zu bestellen. Andere Personen können das Dokument nur in der Eigenschaft als Willensvollstrecker oder als Bevollmächtigte bestellen und haben sich entsprechend auszuweisen.
Grundbuchauszüge können auf dem Grundbuchamt bezogen werden. Die Adresse lautet: Grundbuchamt Laufenburg, Roter Löwe, Marktplatz 6, 5080 Laufenburg. Tel. 062 869 46 20.
Sie können das Zeugnis bei der Kindes- und Erwachsenschutzbehörde Bezirk Brugg, Tel.: 056 462 30 66, bestellen.
Wenden Sie sich bitte an das Zivilstandsamt des Wohnortes der Braut oder des Bräutigams. Bei Wohnsitz im Ausland ist das Zivilstandsamt des Trauungsortes zuständig.
Zivilstandsamt Brugg
Die Kindesanerkennung kann bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz erfolgen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Zivilstandsamt Brugg
Für die Ausfertigung eines Leumundszeugnisses wenden Sie sich an die Gemeindekanzlei

Wiederannahme des früheren Namens innerhalb eines Jahres nach Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Ungültigerklärung. Zuständig ist jedes Zivilstandsamt der Schweiz.

Namensänderung Kanton Aargau

Für Registerauszüge wie Geburts-, Anerkennungs-, Ehe- oder Todesschein, Familienausweis, Heimatschein, Personenstandsausweis usw. wenden Sie sich an das
Zivilstandsamt Brugg

Ausweise

Einen neuen Pass sowie das Kombiangebot (Pass und Identitätskarte) erhalten Sie beim Ausweiszentrum Aargau.


Die Einwohnerdienste Hausen können nur Identitätskarten ausstellen (alte ID und neues Foto mitbringen).

Einwohnerdienste