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Natur- und Landwirtschaftskommission (NLK)

Organigramm
Hier finden Sie weitere Naturinformationen der Gemeinde Hausen AG.

Organisation, Aufgaben und Zielsetzung der NLK Hausen

Die Naturschutz- und Landwirtschaftskommission (NLK) befasst sich mit den allgemeinen Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes innerhalb des Gemeindebannes Hausen. Sie arbeitet im Auftrage des Gemeinderates und bemüht sich, das bestehende Naturpotential zu schützen und nach Möglichkeit aufzuwerten.

Die NLK setzt sich für die Schaffung und Erhaltung von naturnahen Lebensräumen für Menschen sowie für einheimische Tiere und Pflanzen ein. Sie steht auch für Landwirtschafts-Fragen zur Verfügung.

Aufgaben

Planung

  • Schutzinventar führen und überprüfen.
  • Naturschutz- und Landschaftsschutz-Konzepte für die Gemeinde erarbeiten.
  • Nutzungskonzepte für gemeindeeigene Bodenflächen erarbeiten.
  • Pflegepläne für Schutzgebiete und öffentliche Bodenflächen erarbeiten.
  • Stellungnahmen zu Gestaltungsplänen.
  • Stellungnahmen zu Landwirtschaftsfragen.

Gestaltung / Kontrollen / Betrieb
  • Aktionen zur besseren Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes durchführen.
  • Aktionen zur Aufwertung der Natur durchführen.
  • Regelmässige Kontrolle der Schutzgebiete.
  • Erarbeiten von Vorschlägen zur Ausdehnung und Aufwertung von Schutzgebieten.
  • Erarbeiten von Vorschlägen für die Erstellung und den Unterhalt von Grünanlagen und bei Bedarf Instruktion des Unterhaltpersonals.

Kompetenzen und Pflichten
Die NLK hat hauptsächlich beratende Funktion. Der Gemeinderat kann der NLK einzelne, klar definierte Aufgaben zur selbständigen Durchführung übergeben.

Organisation
Die NLK besteht aus 5 – 7 Mitgliedern. Sie wird vom Gemeinderat für eine Dauer von 4 Jahren gewählt (ordentliche Amtsperioden). Die NLK konstituiert sich selbst.

Öffentlichkeitsarbeit
Die Öffentlichkeit wird von der NLK in den Gemeindeorganen über ihre Tätigkeiten informiert. Bei besonderen Anlässen tritt sie in Absprache mit dem Gemeinderat in den Medien auf. Die NLK unterstützt die Behörden in der Öffentlichkeitsarbeit namentlich in Schulen, Vereinen, politischen und wirtschaftlichen Organisationen sowie in der Bevölkerung. Besondere Regelungen bleiben vorbehalten.

Kontakt

Natur- und Landwirtschaftskommission (NLK)
5212 Hausen AG

Personen

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