Inhalt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (früher Amtsvormundschaft)

Kindes- und Erwachsenenschutzdienst des Bezirks Brugg

Die Gemeinde Hausen ist dem Gemeindeverband Soziale Dienstleistungen Region Brugg angeschlossen.

Zur Hauptaufgabe des Kindes- und Erwachsenenschutzdiensts gehört die Führung von Beistandschaften gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Für die Errichtung der Beistandschaften ist das Familiengericht Brugg zuständig.

Adresse: Schulthess - Allee 1, 5200 Brugg
Telefon: 056 448 90 30
Telefax: 056 448 90 35
E-Mail: soziale.dienstleistungen-kesd@brugg.ch