Inhalt

Stundungen (Steuern u.a.)

Stundungsgesuche / Ratenzahlungen

Steuerforderungen können unter folgenden Voraussetzungen gestundet werden:

- Begründeter finanzieller Engpass (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Ueberschuldung etc.)
- Stellung eines Gesuches
- Begrenzung der Stundungsdauer auf ein Jahr

Zugehörige Objekte