Inhalt
Stundungen (Steuern u.a.)
Stundungsgesuche / Ratenzahlungen
Steuerforderungen können unter folgenden Voraussetzungen gestundet werden:
- Begründeter finanzieller Engpass (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Ueberschuldung etc.)
- Stellung eines Gesuches
- Begrenzung der Stundungsdauer auf ein Jahr
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Finanzen | 056 461 70 50 | finanzen@hausen.swiss |