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Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/25; 2. Wahlgang für ein Mitglied der Finanzkommission; angemeldete Kandidaten

20. März 2024
Bei der Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/25 erreichte im ersten Wahlgang kein Kandidat das absolute Mehr. Innerhalb der gesetzlichen Frist von 10 Tagen seit dem 1. Wahlgang sind für den 2. Wahlgang folgende Anmeldungen fristgerecht eingegangen:
 
  • Rohr Stephan, geb. 1971, von Brugg AG und Lenzburg AG, Römerstrasse 7a
  • Schnyder Stephan, geb. 1959, von Oensingen SO, Rüchligstrasse 15
     
Da sich mehr Kandidaten angemeldet haben, als zu wählen sind, entfällt die Nachmeldefrist. Für
den 2. Urnenwahlgang am 9. Juni 2024 sind gemäss § 32 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) nur die angemeldeten Kandidaten wählbar.